Bezirksgericht Dielsdorf \ Service \ FAX-Sendungen
Fax- und Emailsendungen
Fax

Eingaben per Fax sind in dringenden Fällen zulässig. Aus prozessrechtlichen Gründen muss die entsprechende Eingabe immer auch per Post mit eigenhändiger Unterschrift eingereicht werden. Fax-Sendungen ohne nachfolgende rechtzeitige Sendung des Originals entfalten keine Wirkung.

E-Mail

Mangels gesetzlicher Grundlage und infolge ungenügender Datensicherheit sind Eingaben und Anträge mittels E-Mail grundsätzlich nicht möglich.