Bezirksgericht Dielsdorf \ Personelles \ Auditorat
Gerichtspraktikum
Ein Gerichtspraktikum ermöglicht Studienabgängerinnen und Studienabgängern den Einstieg in die Rechtspflege. Vorausgesetzt werden ein abgeschlossenes juristisches Studium, sehr gute Kenntnisse der deutschen Sprache, ein guter Leumund sowie Handlungsfähigkeit. Bitte beachten Sie, dass die Bezirksgerichte des Kantons Zürich nur Bewerbungen mit Beilage des Lizentiatszeugnisses, d.h. solche nach Abschluss des Studiums, berücksichtigen. Im Übrigen verweisen wir auf die Verordnung über die Gerichtsauditoren und Gerichtsauditorinnen vom 20. Juni 2000 (LS 211.23).


Das Bezirksgericht Dielsdorf beschäftigt acht Auditorinnen und Auditoren. Im Rahmen Ihres Gerichtpraktikums werden Sie in allen Tätigkeitsbereichen eingesetzt, für die ein Bezirksgericht im Kanton Zürich zuständig ist. Durch die Teilnahme an Verhandlungen, die teilweise selbständige Fallbearbeitung und die Redaktion von Entscheiden erhalten Sie insbesondere Einblick in das Zivilrecht (z.B. Forderungen inkl. arbeitsrechtliche Streitigkeiten, Familien- und Mietrecht), Strafrecht sowie Schuldbetreibungs- und Konkursrecht.


Unsere acht Stellen für juristische Sekretärinnen und Sekretäre werden regelmässig durch eigene Auditorinnen und Auditoren besetzt. Sie haben damit Aussicht auf eine längere Tätigkeit am Bezirksgericht Dielsdorf und eine Karriere in der Zürcher Justiz.
Das Auditorat wird vollumfänglich für das zum Erwerb des zürcherischen Anwaltspatents vorausgesetzte Praktikum von einem Nettoarbeitsjahr angerechnet.


Falls Sie an einem Gerichtspraktikum interessiert sind, bitten wir Sie, Ihrer schriftlichen Bewerbung die folgenden Unterlagen beizulegen:
  • Lebenslauf

  • Maturzeugnis und universitäre Prüfungsbescheinigungen samt Notenblatt

  • allfällige Arbeitszeugnisse

  • Handlungsfähigkeitszeugnis

  • Auszug aus dem Zentralstrafregister



  • Seit dem 1. Juli 2000 wird das zentrale Strafregister durch das Bundesamt für Justiz geführt. Der Strafregisterauszug muss mittels Formular bestellt werden, welches entweder über die Homepage des Bundesamtes für Justiz (www.ofj.admin.ch) oder bei der Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung erhältlich ist. Das Handlungsfähigkeitszeugnis kann über die Einwohnerkontrolle bzw. das Personenmeldeamt der Wohngemeinde bezogen werden.


    Weitere Auskünfte zu einem Auditorat erteilt Ihnen gerne der Gerichtsschreiber

    RA lic. iur. Cyril Fischer, Tel. 044 854 88 11